Fragen zur Kfz-Versicherung
- Ab wann haben Sie Versicherungsschutz?
- Wie erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung eVB (Deckungskarte/Doppelkarte)?
- Wie berechnet sich Ihr Versicherungsbeitrag?
- Wann bekommen Sie den Versicherungsvertrag?
- Wie schließen Sie online ab?
- Ist der Abschluss verbindlich?
- Welche Unterlagen benötigen Sie für die Berechnung?
- Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
- Welche Schadenfreiheitsklasse müssen Sie wählen?
- Wie wechseln Sie zu HDI24?
- Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz zu beachten?
- Habe ich Auslandsversicherungsschutz?
- Wofür benötige ich die "grüne Karte"?
- Was bedeutet Rabattschutz?
- Was bedeutet Rabattretter?
- Was beinhaltet der Fahrerschutz?
- Was ist die HDI Tarifgarantie?
Ab wann haben Sie Versicherungsschutz?
Zum beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch mit Antragseingang bei uns. In der Kfz- Haftpflichtversicherung bereits mit Vorlage der Versicherungsbestätigungskarte bei der Zulassungsstelle.
Wie erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung eVB (Deckungskarte/Doppelkarte)?
Seit dem 01.03.2008 benötigen Sie für die Zulassung eines Fahrzeuges eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Damit wird die bisherige Deckungskarte/Doppelkarte ersetzt.
Sie erhalten die eVB, nachdem Sie einen Online-Antrag bei HDI24 ausgelöst haben per E-mail (alternativ per Post nach Hause).
Wie berechnet sich Ihr Versicherungsbeitrag?
Anhand einer Vielzahl „weicher“ und „harter“ Tarifierungsmerkmale.
Weiche Merkmale sind alle Kriterien, die in der persönlichen Lebens- und Nutzungssituation begründet werden, z. B. Jahresfahrleistung, Alter und Geschlecht der Fahrer, Garage vorhanden ja/nein?
Harte Merkmale sind z. B. Zulassungsbezirk, Hersteller- und Typschlüsselnummer des Fahrzeuges, Fahrzeugart (PKW oder Campingfahrzeug.)
Wann bekommen Sie den Versicherungsvertrag?
Sobald alle für die Dokumentierung erforderlichen Informationen vorliegen. Dazu zählen üblicherweise der Antrag auf Kraftfahrzeugversicherung, die Rückmeldung der Zulassungsstelle über die Zulassung des Fahrzeuges. In bestimmten Fällen (z. B. bei Übertragungen von Schadenfreiheitsrabatten) sind weitere Informationen und Unterlagen notwendig.
Wie schließen Sie online ab?
Mit Eingabe der in der Maske abgefragten Daten und Bestätigung des Abschlusses über den Abschlussbutton.
Bitte nehmen Sie sich für das Ausfüllen einen Moment Zeit. Unvollständige oder falsche Angaben sind die häufigste Ursache für nachträgliche Beitragsabweichungen.
Ist der Abschluss verbindlich?
Mit Veranlassung des Online-Abschlusses wird verbindlich ein Vertragsabschluss vereinbart. Sie haben aber ein Widerrufsrecht. Dieses beginnt mit der Antragsstellung und endet 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheines.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Berechnung?
Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief und letzte Beitragsrechnung des vorherigen Versicherers.
Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Rechtzeitige Kündigung des bisherigen Vertrages. Die Kündigung muss mindestens einen vollen Monat vor dem Vertragsablauf dem Versicherer schriftlich vorliegen. Für die Kündigung des Altvertrages ist der Versicherungsnehmer zuständig.
Beim Fahrzeugwechsel kann der Versicherungsnehmer jederzeit die Gesellschaft wechseln. In diesem Fall ist keine Kündigung erforderlich. Für die Zulassung des neuen Fahrzeuges wird einfach die Versicherungsbestätigungskarte des neuen Versicherers verwendet.
Welche Schadenfreiheitsklasse müssen Sie wählen?
Bitte entnehmen Sie die korrekte Schadenfreiheitsklasse der letzten Beitragsrechnung des bisherigen Versicherers. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Verträgen mit der Hauptfälligkeit 01.01. zu diesem Termin die Weiterstufung in die nächst höhere Klasse erfolgt. (Bsp.: Aus Schadenfreiheitsklasse 6 (SF6) wird Schadenfreiheitsklasse 7 (SF7). Voraussetzung für Weiterstufungen ist generell, dass es im letzten Versicherungsjahr keine Schadensfälle gegeben hat, evtl. Schäden werden vom neuen Versicherer bei der Stufung berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass unser Online-Rechner die Rückstufung im Schadenfall nicht automatisch vornimmt, wenn Sie einen Schaden angeben.
Bei Fragen zu Ihrer Rückstufung können Sie sich jederzeit per E-Mail oder telefonisch unter 0511 3993-333 an uns wenden.
Sofern Sie bisher noch keinen eigenen KFZ-Versicherungsvertrag gehabt haben, erfolgt die Einstufung nach der Dauer des Führerscheinbesitzes.
EU-Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre: Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF1/2
Führerscheinbesitz weniger als 3 Jahre: Einstufung in die Klasse Null (sofern der Ehe- oder Lebenspartner bzw. Eltern bereits beim HDI versichert sind, kann auch in diesen Fällen eine Einstufung in die SF1/2 erfolgen.
Für Zweitfahrzeuge gibt es besondere Regelungen. Außerdem für die Rabattübertragung zwischen Personen. Näheres erfahren Sie auf Wunsch per Mail-Anfrage.
Wie wechseln Sie zu HDI24?
Zur Hauptfälligkeit mit Kündigung der bisherigen Versicherung und Online-Abschluss über die Eingabe unter „HDI24“.
Bei Fahrzeugwechsel jederzeit. Bitte für die Zulassung des neuen Fahrzeuges unsere Versicherungsbestätigungskarte verwenden und online über „HDI24“ abschließen.
Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz zu beachten?
Bitte nachstehende Unterlagen zur Zulassungsstelle mitbringen:
Neuzulassung: Fahrzeugbrief, Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht + Ausweis des künftigen Halters, Versicherungsbestätigung (eVB), Geld für Verwaltungsgebühr und Schilder, Hauptuntersuchungsbescheinigung
Ummeldung: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung, Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht + Ausweis des künftigen Halters, AU-Bescheinigung, Versicherungsbestätigung (eVB), bei Saison-Kennzeichen die alten Kennzeichen, Geld für Verwaltungsgebühr und neue Schilder, Hauptuntersuchungsbescheinigung.
Habe ich Auslandsversicherungsschutz?
Innerhalb Europas gilt die vertraglich vereinbarte Haftpflicht- und Kaskodeckung.
Für außereuropäische Länder gelten teilweise einschränkende oder ausschließende Regelungen für den Versicherungsschutz. Bei konkreter Reiseabsicht können Sie gern per E-Mail anfragen.
Wofür benötige ich die "grüne Karte"?
Die grüne Karte bestätigt den gültigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsschutz bei Reisen in die Länder, die am Abkommen über die „Grüne Karte“ teilnehmen. Der Gültigkeitsbereich wird auf der Karte dargestellt.
Was bedeutet Rabattschutz?
Der Rabattschutz sorgt in der Haftpflicht- und Vollkasko- Versicherung dafür, dass Sie trotz eines Schadens Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) behalten.
Den Rabattschutz erhalten Sie nur in der Produktlinie Klassik.
Voraussetzungen für den Rabattschutz:
- mindestens SF4 in der Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung
- keinen Schaden in den letzten 12 Monaten
- ist nur für Pkw möglich
Für den Rabattschutz wird ein Beitragszuschlag erhoben. Der durch den Rabattschutz gesicherte Schadenfreiheitsrabatt (SFR) kann bei einem Versichererwechsel nicht mitgenommen werden. Bei einem Versichererwechsel wird nur der SFR weiterbestätigt, der dem tatsächlichen Schadenverlauf des Vertrages entspricht. Sowohl Versicherungsnehmer, als auch Versicherer haben weiterhin die Möglichkeit, nach einem Schadenfall das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Was bedeutet Rabattretter?
Der Rabattretter sorgt in der Haftpflicht und Vollkasko dafür, dass Sie bei einem Schaden aus SF25 in die SF22 zurückgestuft werden. Somit wird der Rabatt gerettet – er bleibt bei 30 Prozent Beitragssatz.
Den "Rabattretter" erhalten Sie nur im Zusammenhang mit dem Klassik Tarif und SF25.
Für den "Rabattretter" wird kein Zusatzbeitrag berechnet. Der Rabattretter beeinflusst nicht die Stufung der Schadenfreiheitsklassen. Bei einem Versichererwechsel ergibt sich deshalb für Sie kein Nachteil in der Vertragseinstufung. Es wird der aus der Beitragsrechnung bekannte Rabatt übertragen.
Was beinhaltet der Fahrerschutz?
Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht abgesichert, wenn er einen Unfall selbst oder mitverschuldet. Diese Lücke sollten Sie mit dem Fahrerschutz von HDI schließen, der nur 9,8% mehr Beitrag kostet. Mit dem Fahrerschutz kann der berechtigte Fahrer bei selbst verschuldeten Unfällen Ansprüche für seinen eigenen Personenschaden geltend machen. Fahrerschutz übernimmt z.B. Kosten wie
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Hinterbliebenenrente
bis zu 8 Mio. Euro je Versicherungsjahr. Fahrerschutz ist in der Produktlinie KLASSIK für Pkw und Camping-Kfz möglich und leistet, wenn der Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist.
Was ist die HDI Tarifgarantie?
Mit unserer Tarif-Garantie erhalten Sie schon jetzt von uns die Zusage, dass sich der im Antrag genannte Beitrag zum Beginn des Vertrages nicht mehr ändern wird, natürlich vorausgesetzt, die im Antrag gemachten Angaben sind zutreffend und bleiben bis dahin unverändert. Sie genießen damit nicht nur unsere TOP Versicherungsleistungen, sondern haben auch Planungssicherheit durch den garantierten Beitrag. Bei Bestehen einer Vorversicherung werden die von Ihnen im Antrag angegebenen schadenfreien Jahre vorbehaltlich der Bestätigung durch den Vorversicherer zugrunde gelegt.
Kontakt
Persönlich für Sie erreichbar unter 0511 3993-333 Mo - Fr 8.00 - 20.00 Uhr
Sa 8.00 - 13.00 Uhr






