Was tun nach einem Unfall?

Rund 2,3 Mio. polizeilich erfasste Unfälle gab es laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2009 hierzulande. In knapp 1,9 Mio. Fällen blieb es – Glück im Unglück – bei Sachschäden. Aber bei immerhin rund 310.000 Unfällen waren auch Personenschäden zu verzeichnen. Doch was ist genau nach einem Verkehrsunfall zu tun? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
1. Verhalten an der Unfallstelle
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Verlassen Sie und alle weiteren Insassen nach Möglichkeit das Fahrzeug und bringen Sie sich in Sicherheit. Insbesondere auf Autobahnen besteht das Risiko eines Folgeunfalls.
Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf, sofern die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann (innerorts rund 50 Meter hinter dem Fahrzeug, außerorts etwa 100 bis max. 250 Meter).
2. Bei Personenschäden Notruf absetzen
Bei Unfällen mit Verletzten sollten Sie immer die mittlerweile europaweit gültige Notrufnummer 112 wählen. Dieser Notruf über Ihr Handy ist selbst dann möglich, wenn Sie über kein Prepaid-Guthaben mehr verfügen. Antworten Sie im Dialog auf die Fragen des Notruf-Mitarbeiters. Er wird Sie nach den 5 W's fragen ...
- Wer ruft an?
- Wo ist der Unfall passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Arten von Verletzungen liegen vor?
Warten Sie Rückfragen ab. Sollten Sie kein Handy dabei haben, bitten Sie andere Personen um Hilfe. Auf Autobahnen besteht zudem die Möglichkeit, Hilfe über die Notrufsäulen anzufordern, von denen es in Deutschland rund 16.000 gibt. Ein Pfeil auf den Leitpfosten weist Ihnen den Weg. Über einen solchen Notruf kann übrigens auch direkt ihr Standort ermittelt werden.

In Gegenden ohne Notrufsäule können Sie den zentralen, gebührenfreien Notruf der Autoversicherer nutzen, der unter 0800-NOTFON D (0800-6683663) erreichbar ist. Speichern Sie sich diese Nummer am besten in Ihr Handy ein. Auch hier ist eine Ortung möglich, sofern sie als Anrufer mündlich ihr Einverständnis dazu geben. Nach Bedarf wird ein Abschleppfahrzeug organisiert oder ein Automobilclub benachrichtigt.
3. Unfallhergang dokumentieren
Bei sog. Bagatellschäden ist eine Aufnahme des Unfalls durch die Polizei nicht erforderlich und wird vom Versicherer nicht verlangt. Sie sollten aber den Unfallhergang selbst detailliert dokumentieren. Was ist dabei zu tun?
- Notieren Sie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen. Außerdem sollten Sie sich die Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins vom Unfallgegner geben lassen.
- Gibt es Zeugen? Dann notieren Sie auch deren Kontaktdaten
- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an, am besten auf Basis des Europäischen Unfallberichts, welches von den Beteiligten unterschrieben werden sollte. Ein voreiliges Schuldanerkenntnis sollten Sie keinesfalls abgeben.
- Wenn möglich machen Sie Fotos der Unfallstelle und –fahrzeuge, z.B. mit Ihrer Handykamera
Sofern Personen verletzt wurden, mutmaßlich Alkohol oder Drogen im Spiel waren oder der Unfallhergang strittig ist, ist das Hinzuziehen der Polizei (Tel. 110) anzuraten. Bei Unfällen im Ausland verlangt die ausländische Polizei oft noch den Versicherungsnachweis über die sogenannte "Grüne Karte". Prüfen Sie deshalb vor Reiseantritt das Vorhandensein und die Gültigkeit Ihrer "Grünen Karte".
4. Schaden der Versicherung melden

Unabhängig davon, ob Sie sich für den Verursacher oder Geschädigten halten, sollten Sie den Unfall innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung melden. Der HDI Schadenservice ist rund um die Uhr für Sie da. Als Geschädigter können Sie sich nach einem Unfall auch direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und Schadenersatz verlangen.
Den Kontakt können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer herstellen unter 0180- 25026 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen). Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.
Der Zentralruf der Autoversicherer ist die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Seit dem 1. Januar 2007 hilft der Zentralruf auch bei Unfällen mit ausländischen Verkehrsteilnehmern in Deutschland. Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.
Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen ggf. nicht allein die Autohaftpflichtversicherung eintritt. Je nach Fall sind zu informieren ...
- Kaskoversicherung
- Insassenunfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Schutzbrief der Autoversicherer
- Private Unfall- oder Lebensversicherung
- Arbeitgeber
- Gesetzliche oder private Krankenversicherung
- Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung
Sofern Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher ist, und sich eine Schaden-Schnelldienststation der Versicherung des Schädigers in der Nähe befindet, so lassen Sie am besten dort den Schadenumfang feststellen. Sie können den Wagen aber auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen oder ihn dorthin abschleppen lassen.
Die Versicherung sollte den Unfallschaden dann umgehend begutachten. Fordern Sie entweder über die Werkstatt oder direkt bei der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine Reparaturkostenübernahmeerklärung an, damit Sie die Reparaturkosten bei der Abholung des Fahrzeuges nicht aus eigener Tasche vorschießen müssen. Die Werkstatt kann dann damit direkt mit der Versicherung abrechnen.
Wurde bei dem Unfall eine Person schwer verletzt oder getötet, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die notwendigen Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Foto / Grafiken: GDV-DL






