Gebrauchtwagen-Verkauf: Das sollten Sie beachten

Als Privatperson sein gebrauchtes Fahrzeug zu verkaufen, ist für die meisten von uns nicht alltäglich. Eine gute Vorbereitung ist deshalb wichtig, um den Verkauf so sicher und reibungslos wie möglich abzuwickeln. Unser kleiner Ratgeber hilft Ihnen mit Informationen bei der Vorbereitung und sorgt so dafür, dass Sie sich bald über den Verkaufserlös für Ihren "Alten" freuen können.

Wie viel ist Ihr Auto noch wert?

Wenn der Preis stimmt, findet sich immer ein Käufer. Doch welcher Preis ist realistisch und kann derzeit am Markt erzielt werden? Recherchen in den gängigen Online-Gebrauchtwagenbörsen wie Mobile.de oder autoscout24.de liefern schnell erste Ergebnisse und geben damit einen groben Anhaltspunkt für den Marktwert.

Organisationen wie Schwacke oder die Deutsche Automobil Treuhand DAT (www.dat.de) bewerten Fahrzeuge detailliert und verfügen dafür über umfangreiche Datenbanken. Einen groben Richtwert zum aktuellen Händler-Einkaufswert Ihres Fahrzeugs liefern Ihnen schnell und kostenlos die so genannten Gebrauchtfahrzeugwerte der DAT.

Mit dem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen der großen Prüforganisationen TÜV und DEKRA lassen sich der tatsächliche Zustand und der Wert des Fahrzeugs genau bestimmen. Dieser Service ist aufwendig und daher auch nicht ganz billig.

Alles Wichtige griffbereit?

Um ein Fahrzeug ordnungsgemäß von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen zu können, werden die Fahrzeugpapiere benötigt. Diese müssen an den Käufer ausgehändigt werden und sind von diesem bei der Zulassungsstelle vorzulegen und umschreiben zu lassen (siehe auch Kfz-Zulassung). Das Fahrzeug wird eindeutig identifiziert durch:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief)

Der jeweils letzte Bericht über die Abgasuntersuchung (AU) und die Hauptuntersuchung (HU) sind ebenfalls an den Käufer auszuhändigen, da diese im Rahmen einer Polizeikontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden müssen.

Das Serviceheft und die vollständigen Fahrzeugschlüssel gehören mit zu den wichtigen Dingen, die vor dem Verkaufsgespräch parat liegen sollten.

Das Auge kauft mit – gute Pflege zahlt sich aus

Häufig ist das von außen und innen gepflegte Erscheinungsbild eines Fahrzeugs entscheidend für dessen Kauf. Lassen Sie sich als Verkäufer also nicht die Chance entgehen, Ihr Auto so vorteilhaft wie nur möglich zu präsentieren. Eine gründliche Fahrzeugwäsche, eine sorgfältige Innenreinigung sowie die Reinigung des Motorraumes können Wunder wirken und den erzielbaren Verkaufspreis um etliche Hundert Euro nach oben treiben. Wenn Sie sich diese Arbeit nicht machen wollen oder können, bieten Ihnen zahlreiche Auto-Aufbereiter professionelle Hilfe an.

Immer mit dabei – Fahrzeugdiebstahl bei der Probefahrt vermeiden

Fahren Sie bei der Probefahrt nach Möglichkeit immer mit. Wird das Fahrzeug während der Probefahrt gestohlen, dann handelt es sich nicht um einen Diebstahl im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Sie erhalten somit nicht den Gegenwert Ihres Fahrzeugs von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Lassen Sie sich vor der Probefahrt den Führerschein des Interessenten zeigen.

Sollten Sie bei der Probefahrt nicht mitfahren können (z. B. bei einem Motorrad), dann lassen Sie sich den Personalausweis, Reisepass, Führerschein o.ä. als Pfand aushändigen.

Auch wenn Ihr Versicherungsvertrag einen Einzelfahrer- oder Partnerrabatt vorsieht, dürfen bei der Probefahrt Dritte ans Steuer.

Am besten nur schriftlich – der Kaufvertrag

Ist der Handel perfekt, dann halten Sie alle wichtigen Fahrzeugdaten sowie die persönlichen Angaben des Käufers und Verkäufers unbedingt in einem schriftlichen Kaufvertrag fest. Notieren Sie dort auch die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe, damit z.B. Bußgeldbescheide den Richtigen treffen. Informieren Sie Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf des Fahrzeugs.

Nur Bares ist Wahres – die Bezahlung

Beim Fahrzeugverkauf von privat an privat wird zumeist Barzahlung vereinbart. Häufig wechseln dabei Tausende von Euro den Besitzer. Lassen Sie nach Möglichkeit die Echtheit des Geldes prüfen, indem der Kaufbetrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse auf Ihr Konto eingezahlt und erst danach die Zulassungsbescheinigung Teil II (der bisherige Kfz-Brief) ausgehändigt wird.

Bei Scheckzahlung lassen Sie sich am besten eine Bestätigung von der Bank über die Konto-Deckung geben oder einen von der Bundesbank bestätigten Scheck aushändigen. Besonders wichtig ist daher der Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag ("Das Fahrzeug bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers").

Über die Voraussetzungen für die Anmeldung von vorübergehend oder endgültig abgemeldeten Fahrzeugen, An- oder Ummeldung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken, Anmeldung von Fahrzeugen aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland informieren Sie gerne die örtlichen Kfz-Zulassungsstellen.

Versicherungsschutz ist gewährleistet

Wenn der neue Besitzer vor der Ummeldung einen Unfall verursacht, kommt die Versicherung des Verkäufers für den Schaden auf. Mit dem Unterschreiben des Kaufvertrages greift die Versicherung des Käufers. Sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch bei der Kasko tritt also die Versicherung ein, bei der das Fahrzeug versichert ist. Dies gilt auch im Falle eines Diebstahls. Der Verkäufer braucht dabei aber keine Angst um seinen Schadenfreiheitsrabatt zu haben. Sein Rabatt wird nicht belastet, sofern der Kaufvertrag vollständig ausgefüllt ist. Anders beim Käufer: Dessen Schadenfreiheitsrabatt wird von der zukünftigen Versicherungsgesellschaft zurückgestuft.

Der Fiskus hält sich an den Verkäufer

Vor dem Finanzamt muss der Verkäufer für die Kfz-Steuer so lange geradestehen, bis der Käufer das Fahrzeug umgemeldet hat. Deshalb empfiehlt es sich, einen festen Ummeldetermin im Kaufvertrag zu notieren und evtl. sogar eine Vertragsstrafe für die Zeit, die der Käufer überzieht, zu vereinbaren.

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