eVB - elektronische Versicherungsbestätigung

 

Zum Nachweis des Bestehens einer Kfz-Versicherung stellt der Versicherer seinen Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) in einer zentralen Datenbank bereit, auf die die Zulassungsbehörden direkt zugreifen können.

Damit von den dortigen Mitarbeitern überprüft werden kann, ob eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde, wird eine Versicherungsbestätigungsnummer vergeben. Diese VB-Nummer besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie z.B. "H7FX5A3". Bei der Zulassungsstelle braucht der Kraftfahrer nur noch diese VB-Nummer zu nennen. Die eVB ersetzt die bisherige Versicherungsbestätigungskarte (früher auch Doppelkarte) aus Papier.

In einer Übergangszeit wird die neue VB-Nummer auf der Versicherungsbestätigungskarte angedruckt. Spätestens ab dem Jahr 2010 sollen dann für alle Zulassungsstellen die Voraussetzungen für das neue Verfahren geschaffen sein. Dann werden Kfz-Halter ihre Fahrzeuge auch per Internet oder über Handy zulassen können. Die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird dadurch vereinfacht und die Wartezeit für die Versicherungsnehmer verkürzt.