Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr bisheriges Fahrzeug gegen ein neues oder gebrauchtes tauschen, können Sie auch Ihren Kfz-Versicherer wechseln (Sonderkündigungsrecht). Ohne Fahrzeugwechsel können Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Die ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss dann bis zum 30.11. (Stichtag) dem Versicherer vorliegen. Siehe auch ...