Führerscheinregelung
Ein PKW, Kraftrad oder Camping-Kfz kann in SF 1/2 eingestuft werden, wenn der Versicherungsnehmer selbst mindestens drei Jahre im Besitz einer PKW- oder Motorrad-Fahrerlaubnis ist, die von einem EU-Mitgliedsstaat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt wurde.






