GAP-Schutz
Während der Leasinggeber im Schadenfall den vertraglich vereinbarten Kfz-Restwert beansprucht, zahlt der Kfz-Kaskoversicherer den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) aus. Wenn ein geleaster Pkw im Alter von z. B. 2 Jahren gestohlen wird, ergibt sich hier eine Deckungslücke (Gap = engl.: Lücke), da Pkw vor allem in den ersten Jahren nach Zulassung überproportional an Wert verlieren. Um diese Lücke abzudecken, bieten wir den GAP-Schutz an, die bei uns gegen einen Beitragszuschlag bei geleasten Pkw mitversichert werden kann.






