Geltungsbereich der Kfz-Versicherung
Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeugversicherung können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden.






