Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen sind nach vollen Monaten bemessene und auf diesen beantragten Zeitraum befristete amtliche Kennzeichen. Der Halter legt bei Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum im Kalenderjahr fest, in dem er das Fahrzeug benutzen möchte (Saisonzeitraum).
Das Fahrzeug darf ausschließlich während des Saisonzeitraums auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Ablauf des beantragten Saisonzeitraums und lebt bei Beginn des beantragten Saisonzeitraums automatisch und uneingeschränkt wieder auf.
Im Zeitraum außerhalb der Saison besteht beitragsfrei Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung. Der Saisonzeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen.






