Versicherungswechsel
Eine Kfz-Versicherung kann in der Regel zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer dabei bis zum Stichtag 30.11. zugehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht außerdem bei Fahrzeugwechsel, Beitragserhöhung oder im Schadenfall.






