Vorläufiger Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz für Ihr Kfz beginnt zum beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch mit Antragseingang bei uns. In der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt der Versicherungsschutz bereits mit Vorlage der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle. Siehe auch ...






