Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert entspricht in der Autoversicherung dem Betrag, den der Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte aufwenden muss, um einen wirtschaftlich gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht in der Autoversicherung dem Betrag, den der Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte aufwenden muss, um einen wirtschaftlich gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.